CDU/FDP-Fraktion für weitere Qualitätssteigerungen in Kindertagesstätten

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Die Mitglieder der CDU/FDP-Fraktion sprechen sich für eine weitere inhaltliche Überarbeitung der Schweriner „Kita-Satzung“ aus. Konkret soll der Oberbürgermeister unter Anderem beauftragt werden, dem Jugendhilfeausschuss detailliertere Übersichten zu Ausfallzeiten in Schweriner Kitas vorzulegen. Darüber hinaus sollen zur Haushaltberatung vom OB Vorschläge erarbeitet werden, wie eine vollauskömmliche Kompensation dieser Ausfallzeiten erreicht werden kann.

„Zum Wohle der Kinder nehmen wir die Expertisen von Stadtelternrat und Gewerkschaft sehr ernst. Mit unseren ergänzenden Vorschlägen zur aktuellen Verwaltungsvorlage wollen wir die hohe Qualität der Schweriner Kinderbetreuung sichern aber auch weiter erhöhen“ so Silvia Rabethge, langjähriges Mitglied im zuständigen Jugendhilfeausschuss. „Durch die auskömmliche Berücksichtigung der Ausfallzeiten des pädagogischen Personals geben wir den Trägern die Möglichkeit, ihren erhöhten Personalaufwand auch auskömmlich zu finanzieren. Auch sollen der Stadtvertretung zur anstehenden Beratung des Haushaltes 2021/2022 Vorschläge unterbreitet werden, wie und in welchen Schritten die Fachkraft-Kind-Schlüssel aber auch die Zeiten für die „unmittelbare pädagogische Arbeit“ verbessert werden können. Darüber hinaus sehen wir den Oberbürgermeister zur Einhaltung des neuen KiföG in der Verantwortung, die Themenfelder „Berücksichtigung von Ausbildungskapazitäten“ und „Sonderbelastungen in Einrichtungen mit besonderen Schwerpunkten“ in der Schweriner Satzung stärker zu gewichten.“

Der Änderungsantrag der gemeinsamen Fraktion von CDU und FDP schlägt ebenfalls die Durchführung einer erneuten Elternumfrage nach dem Inkrafttreten des veränderten „KiföG M-V“ und der angepassten „Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen“ vor. „Bei der zuletzt durchgeführten Evaluierung waren erhebliche Bedarfe von Seiten der Schweriner Eltern zutage gekommen. Diskrepanzen gab es z.B. bei den Öffnungszeiten der Einrichtungen in manchen Stadtteilen und bei der Abdeckung der Betreuungsbedarfe im Ferienhort. Trotz gesetzlicher Festlegungen zum Umfang des Ferienhortes sieht die Schweriner Praxis anders aus. Manche Eltern müssen zur Abdeckung der Ferienzeiten getrennt voneinander Urlaub einreichen. Andere vereinbaren wegen mangelnder Ferienbetreuung mit ihren Chefs sogar auf die Ferien befristete Teilzeitarbeit. Ein „Weiter so“ darf es daher nicht geben“ so das Fazit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Silvia Rabethge.

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