CDU-Fraktion: Bericht zur Wasserversorgung in Notsituationen angefordert

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Die Schweriner CDU-Fraktion möchte den Oberbürgermeister auffordern, der Stadtvertretung über den aktuellen Stand der Trinkwasser-Notversorgung in der Landeshauptstadt Schwerin zu berichten. Dabei soll er aufzeigen, ob und wie gemäß des sogenannten „Wassersicherstellungsgesetzes“ eine Trinkwasser-Notversorgung im Sinne des Katastrophen- aber auch des Bevölkerungsschutzes in Schwerin gewährleistet ist.

„Zusätzlich zur „normalen“ leitungsgebundenen „Öffentlichen Wasserversorgung“ muss für die Landeshauptstadt Schwerin auf Grund gesetzlicher Regelungen eine konzeptionell und infrastrukturell untersetzte „Trinkwasser-Notversorgung“ gewährleistet sein“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gert Rudolf. „Die CDU-Fraktion sieht die Verwaltung in der Pflicht, über den infrastrukturellen Zustand zu berichten und zu überdenken, ob die bestehenden Konzepte noch zeitgemäß sind.“ Die dezentrale Wasserversorgung in Notfällen ist keine neue Erfindung. Viele Großstädte haben seit Jahrzehnten ein Netzwerk an einsatzbereiten und geprüften Notbrunnen für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Fällen von großen Havarien oder katastrophalen Ereignissen.

„Durch den erwünschten Einwohnerzuwachs der letzten Jahre sind etliche Schweriner Stadtteile wieder an Einwohnerzahlen gewachsen. Viele kleine Wohngebiete wurden entwickelt. Ein guter Grund die vorliegenden Vorsorgeplanung für die Beherrschung von Notsituationen zu aktualisieren“, so der CDU-Kommunalpolitiker Gert Rudolf abschließend.

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